Immobilien     Denkmalgeschützte Immobilien
   
       Impressum                Tel: (0208) 30555–0 Fax: (0208) 30555–25 E-Mail: info@vmv-immobilien.de
Um die Abschreibungsarten besser zu verstehen hier ein kleines Beispiel:
Sie erwerben eine zu modernisierende Immobilie. Der Kaufpreis i.H.v. 100.000 EUR setzt
sich zusammen aus:
  • der Gebäudesubstanz(alt),z.B. 25.000,- Euro
  • den Modernisierungsaufwendungen,z.B. 75.000,- Euro,
  • kein Grund- und Bodenanteil, da Erbbaurecht


Die Modernisierungsaufwendungen zur Erhaltung eines Denkmals können nach
§ 7i/10f EStG zwölf Jahre lang (8 Jahre x 9% + 4 Jahre x 7%) abgeschrieben werden.
Auch bei Eigennutzung dieser Immobilien ist eine Abschreibung der
anerkannten Sanierungskosten zu 90 % in 10 Jahren möglich.



So viel Abschreibungspotential(Afa) sichern sich die Anleger durch eine Immobilieninvestition von 100.000 Euro.